Die Klimaanlage im geparkten Auto eingeschaltet zu lassen, kann teurer werden als gedacht. Jüngste Gesetzesänderungen haben die Bußgelder für dieses Vergehen erhöht, obwohl die Regelung selbst nicht neu ist.
Was das Gesetz sagt
Diese Regelung wurde nicht erst kürzlich eingeführt, sondern stammt bereits aus dem Jahr 2007. Neu sind die aktualisierten Strafbeträge . Das Verbot der Nutzung von Klimaanlagen in geparkten Fahrzeugen ist in Artikel 157 der Straßenverkehrsordnung festgelegt , genauer gesagt in Absatz 7-bis , der besagt:
„Es ist verboten, den Motor während des Parkens laufen zu lassen, um die Klimaanlage des Fahrzeugs zu betreiben. Verstöße ziehen eine Geldstrafe zwischen 223,00 und 518,00 US-Dollar nach sich .“
Warum das Gesetz existiert
Das Hauptziel dieses Gesetzes ist die Reduzierung der Umweltverschmutzung . Während der Fahrt muss der Motor natürlich eingeschaltet bleiben, und die Nutzung der Klimaanlage ist uneingeschränkt erlaubt. Wenn das Fahrzeug jedoch steht und geparkt ist , führt das Laufenlassen des Motors – nur um die Klimaanlage zu betreiben – zu unnötigen Emissionen , insbesondere bei älteren Fahrzeugen mit Verbrennungsmotor.
Diese Motoren stoßen erhebliche Mengen CO₂ aus und tragen so zur Luftverschmutzung und zum Klimawandel bei. Daher sind die Fahrer verpflichtet, den Motor abzustellen, wenn das Fahrzeug nicht in Bewegung ist.
Warum es wieder im Rampenlicht steht
Dieses Problem ist aufgrund der jüngsten rekordverdächtigen Hitzewellen mit Temperaturen von über 40 °C (104 °F) in mehreren Städten erneut aufgetaucht. Das Gesundheitsministerium hat für folgende Orte die höchste Hitzewarnung herausgegeben :
-
Ancona
-
Bologna
-
Bozen
-
Brescia
-
Cagliari
-
Campobasso
-
Rom
Bei diesen sengenden Temperaturen ist es vielleicht verlockend, in einem geparkten Auto mit eingeschalteter Klimaanlage zu sitzen – aber wenn Sie das tun, könnten Sie von der Verkehrspolizei mit einem Bußgeld belegt werden.
Was Sie rechtlich tun können
siehe Fortsetzung auf der nächsten Seite