Die Klimaanlage im geparkten Auto eingeschaltet zu lassen, kann teurer werden als gedacht. Jüngste Aktualisierungen haben die Bußgelder für dieses Vergehen erhöht, obwohl die Regel selbst nicht neu ist.
Was das Gesetz sagt
Diese Regelung wurde bereits 2007 eingeführt . Neu sind die angepassten Bußgelder . Das Verbot der Nutzung von Klimaanlagen in geparkten Fahrzeugen ist in Artikel 157 der Straßenverkehrsordnung , insbesondere in Absatz 7-bis , verankert. Dort heißt es:
Es ist verboten, den Motor während des Parkens laufen zu lassen, um die Klimaanlage zu betreiben. Verstöße werden mit einer Geldstrafe zwischen 223,00 und 518,00 US-Dollar geahndet .
Warum das Gesetz existiert
Das Hauptziel dieses Gesetzes ist die Reduzierung der Umweltverschmutzung . Während der Fahrt muss der Motor selbstverständlich eingeschaltet bleiben, und die Nutzung der Klimaanlage ist uneingeschränkt erlaubt. Bei stehendem und geparktem Fahrzeug führt jedoch das Laufenlassen des Motors – nur um die Klimaanlage zu betreiben – zu unnötigen Emissionen , insbesondere bei älteren Fahrzeugen mit Verbrennungsmotor.
Diese Motoren stoßen erhebliche Mengen CO₂ aus und tragen so zur Luftverschmutzung und zum Klimawandel bei. Daher sind die Fahrer verpflichtet, den Motor abzustellen, wenn das Fahrzeug nicht in Bewegung ist.
Warum es wieder im Rampenlicht steht
Dieses Problem ist aufgrund der jüngsten rekordverdächtigen Hitzewellen mit Temperaturen von über 40 °C (104 °F) in mehreren Städten erneut aufgetaucht. Das Gesundheitsministerium hat Alarmstufe Rot wegen extremer Hitze für folgende Orte herausgegeben:
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Ancona
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Bologna
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Bozen
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Brescia
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Cagliari
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Campobasso
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Rom
Bei diesen sengenden Temperaturen ist es vielleicht verlockend, in einem geparkten Auto mit eingeschalteter Klimaanlage zu sitzen – aber wenn Sie das tun, könnten Sie von der Verkehrspolizei mit einem Bußgeld belegt werden.
Was Sie rechtlich tun können
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