Privatpersonen und Gewerbetreibende, die diese Vorschriften nicht einhalten, müssen mit hohen Geldstrafen rechnen: bis zu 1.500 Euro für das Befüllen eines Schwimmbads oder die Bewässerung eines Gartens, im Wiederholungsfall sogar 3.000 Euro. Die Lösung, die manche finden, um den Wassermangel auszugleichen? Die Installation von Regenwassersammlern. Allerdings gibt es auch hier einige Verbote.
Das Sammeln und Speichern von Regenwasser für den Eigenbedarf ist in Frankreich unter bestimmten Bedingungen möglich. Bitte beachten Sie, dass es für den Hausgebrauch, ausgenommen den Verzehr von Lebensmitteln, genutzt werden kann. Im Innenbereich kann es unter Verwendung einer geeigneten Wasseraufbereitungsanlage zum Spülen von Toiletten, zum Bodenwischen und zum Wäschewaschen verwendet werden.