Das Originalbild zeigt drei wichtige Zeichen:
Zeichen 2.3.3 – „Auf Nebenstraße einbiegen“: warnt vor der Nähe einer von links einmündenden Nebenstraße.
Zeichen 1.25 – „Straßenbaustelle“: weist auf das Vorhandensein einer Straßenbaustelle hin.
Zeichen 2.6 – „Vorfahrt für den Gegenverkehr“: Verbietet das Einfahren in eine Engstelle, wenn dadurch die Durchfahrt entgegenkommender Fahrzeuge behindert würde. Der Fahrzeugführer muss Fahrzeuge, die sich bereits auf der Fahrspur befinden oder von der Gegenfahrbahn kommen, passieren lassen.
Zeichen 4.2.2 – „Umfahren (Hindernis) links“: weist die Fahrzeugführer an, das Hindernis auf der angegebenen Seite (in diesem Fall links) zu umfahren.
Abschließende Überlegung:
Die Kombination dieser Zeichen bedeutet Folgendes: Das blaue Auto muss nur dem Kleinbus die Vorfahrt gewähren, da das Vorfahrtszeichen für den Gegenverkehr (2.6) dies vorschreibt. Dem LKW darf es jedoch nicht die Vorfahrt gewähren, da dieser auf einer Nebenstraße fährt und daher sowohl dem Kleinbus als auch dem blauen Auto die Vorfahrt gewähren muss